Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen – Dienstreisen, Montagetätigkeit, oder auch bei der sogenannten Einsatzwechseltätigkeit auf Baustellen – in diesen und ähnlichen Fällen können Arbeitnehmer den Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen. Sind sie länger als 8 Stunden außerhalb der eigenen Wohnung bzw. der ersten Tätigkeitsstätte im Einsatz, dann können sie 12 Euro bzw. maximal 24 Euro ansetzen. Die Kosten bei Auslandsreisen hat das Finanzministerium zum 1. Januar 2018 geändert.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen
Im Steuerecht spricht man in der Regel von „Erster Tätigkeitsstätte“ und beruflicher Auswärtstätigkeit. Wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig ist bzw. keine erste Tätigkeitsstätte hat, spricht man von Auswärtstätigkeit. Eine Auswärtstätigkeit findet statt zum Beispiel bei Dienstreisen, bei Montagetätigkeit, bei Fahrtätigkeit sowie bei der so genannten Einsatzwechseltätigkeit von Bauarbeitern.
Wer sich bei Auswärtstätigkeit bzw. einer Dienstreise selbst verpflegen muss, der kann diese Ausgabe pauschal als Verpflegungsmehraufwand von der Einkommensteuer absetzen. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen. Zum Thema wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen schreibt Wikipedia:
“Verpflegungsmehraufwand steht für die zusätzlichen Kosten, die eine Person zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013: regelmäßige Arbeitsstätte) aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.”
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen – Voraussetzungen, Pauschalen
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen bei Auswärtstätigkeiten im Inland? Dies ist möglich bei einer Abwesenheit von
- mehr als 8 Stunden von der Wohnung und oder der ersten Tätigkeitsstätte gibt es eine Pauschale von 12 €
- bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen mit Übernachtung für den An- und Abreisetag eine Pauschale von 12 €
- bei Abwesenheit von 24 Stunden von der Wohnung eine Pauschale von 24 €
Vor der Einführung des neuen Reisekostenrechtes 2014 gab es 3 Pauschalen: über 8 Stunden (6 €), über 14 Stunden (12 €) und 24 Stunden (24 €). Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen unter den Bedingungen des neuen Reisekostenrechts: Die Auswärtstätigkeit wird immer auf den jeweiligen Kalendertag berechnet. Ist der Arbeitnehmer an einem Tag mehrfach von der ersten Tätigkeitsstätte oder der Wohnung abwesend, werden die Zeiten zusammengerechnet. Bei Abwesenheit über Nacht (ohne Übernachtung z. B. bei Fahrtätigkeit) ist die Abwesenheit dem Tag zu zurechnen, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der mehr als 8 Stunden abwesend war.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen und was heißt eigentlich aus steuerlicher Sicht “Verpflegungsmehraufwand”? Beim Verpflegungsmehraufwand handelt es sich nicht um einen Ersatz für anfallende Verpflegungskosten, sondern es sollen die Mehraufwendungen die bei Auswärtstätigkeit entstehen, ausgeglichen werden. Die Abrechnung in der Erklärung zur Einkommensteuer von tatsächlichen Verpflegungsaufwendungen ist nicht möglich, deshalb muss man auch keine entsprechenden Belege (Quittungen) vorweisen.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen bei Auslands-Aufenthalten
Für Auswärtstätigkeit im Ausland gibt es ferner nur noch 2 Pauschalen: über 8 Stunden und 24 Stunden. Die Pauschalen sind von Land zu Land und bei manchen Ländern innerhalb des Landes unterschiedlich zum Beispiel in Großstädten oder ländlichen Regionen des jeweiligen Landes. Diese Pauschalen sind den Lebenshaltungskosten des Landes bzw. der Region angepasst und sie werden jährlich vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen und zwar bei Dienstreisen in das Ausland bzw. bei Auswärtstätigkeit im Ausland?
Bei Überschreiten der Ländergrenze wird die Pauschale des Landes zu Grunde gelegt welches man vor 24.00 Uhr erreicht hat. Zum Beispiel: Ein Lkw-Fahrer fährt in München Richtung Italien. Er überquert den Brenner und ist um 23.00 Uhr in Italien. Er war also an einem Tag in Deutschland, Österreich und Italien. Da er vor 24.00 Uhr in Italien war, zählt für den Tag die Verpflegungspauschale von Italien.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen – Die Auslandspauschalen
Bei der Abreise aus dem Ausland nach Deutschland ist die Pauschale des Ortes der letzten Tätigkeit maßgebend. Einige Beispiele für Pauschalen:
Mehr als 8 Stunden | 24 Stunden | |
Frankreich allgemein | 29 € | 44 € |
Paris | 39 € | 58 € |
Marseille (2017) | 34 € | 51 € |
Marseille (2018) | 31 € | 46 € |
Lyon | 36 € | 53 € |
Vereinigtes Königreich (GB) | 30 € | 45 € |
London | 41 € | 62 € |
Niederlande | 31 € | 46 € |
Norwegen (2017) | 43 € | 64 € |
Norwegen (2018) | 53 € | 80 € |
Dänemark (2017) | 40 € | 60 € |
Dänemark (2018) | 39 € | 58 € |
(Sofern nicht anders angegeben, gelten die Pauschalen für die Steuerjahre 2017 und 2018.)
Der Verpflegungsmehraufwand wird gekürzt, wenn der Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommt, so zum Beispiel das Frühstück im Hotel, Mahlzeiten bei Schulungen, Tagungen usw.. Gekürzt wird bei Frühstück 20% und für Mittag- und Abendessen je 40% der Pauschale für 24 Stunden. Die Kürzung beträgt aber nicht mehr als die gewährte Pauschale. Das heißt: Bekommt ein Arbeitnehmer bei einer eintägigen Tagung Mittag- und Abendessen, dann würde die Kürzung theoretisch 19,20 € betragen. Es werden aber nur die möglichen 12 € gekürzt.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen bei längerer Auswärtstätigkeit
Der Verpflegungsmehraufwand ist auf drei Monate an einer Tätigkeitsstätte begrenzt. Seit 2014 gilt jedoch, bei einer Unterbrechung auf derselben Tätigkeitsstätte von mindestens 4 Wochen beginnt die 3 Monatsfrist von neuem. Bei der Unterbrechung ist es ferner egal ob die Unterbrechung durch eine andere Einsatzstelle, Urlaub oder zum Beispiel durch Krankheit verursacht wird.
Ein Beispiel: Ein Bauarbeiter ist vom 01.12. 2016 bis zum 30.04.2017 auf einer Baustelle in Berlin-Mitte tätig. Das heißt: ist er vom 02.05. bis zum 15.06.2017 auf einer Baustelle in Potsdam im Einsatz. Schließlich arbeitet er vom 16.06. bis zum 30.11.2017 wieder auf der Baustelle in Berlin-Mitte. Außerdem hat er vom 14.08. bis 10.09.2017 seinen Jahresurlaub. In dem Beispiel wird der Verpflegungsmehraufwand vom 01.12. 2016 – 28.02.2017; vom 02.05. – 15.06. 2017; vom 16.06. – 13.08. 2017 und vom 11.09. – 30.11.2017 gewährt.
Eine kurze Unterbrechung von weniger als 4 Wochen führt nicht zu einer neuen Einsatzstelle. So wird z. B. ein Bauarbeiter an einer Großbaustelle vom 02.01. – 31.12. tätig. Aus bautechnischen Gründen kommt er für 2 Wochen vom 08.05. – 20.05. auf einer anderen Baustelle zum Einsatz. Im Juli hat er vom 03.07. – 21.07. Urlaub und im November ist vom 01.11. – 17.11. krank. Er hat folglich nur Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand vom 02.01 – 02.04. und vom 08.05. – 20.05..
Die drei Monatsfristen kommen nur zur Anwendung, wenn dieselbe Einsatzstelle mehr als 2 Tage die Woche aufgesucht wird. Ist z. B. ein Elektriker zu Reparaturarbeiten im gesamten Stadt- bzw. Kreisgebiet eingesetzt und maximal 2 Tage in der Woche an derselben Einsatzstelle tätig, dann kommt die 3 Monatsfrist nicht zur Anwendung. Das gilt auch dann, wenn er diese Stelle immer wieder mal aufsucht. Entscheidend ist, dass er nicht mehr als 2 Tage die Woche dort arbeitet.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen bei Fahrtätigkeiten oder doppelter Haushaltsführung
Bei einer Fahrtätigkeit (mobile betriebliche Einrichtung) auf Fahrzeugen, Schiffen oder Flugzeugen wird die Dreimonatsfrist nicht angewandt. Arbeitnehmer, die als LKW bzw. Busfahrer, Pilot, Lokführer oder Zugführer tätig sind, dürfen ohne Befristung Verpflegungsmehraufwand gelten machen. Jede Fahrt gilt als Neubeginn der Auswärtstätigkeit.
Bei doppelter Haushaltsführung kommt ferner der Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate am Ort der doppelten Haushaltsführung zur Anwendung. Hier findet im übrigen auch die Unterbrechung von mindestens 4 Wochen Anwendung. Ein Beispiel: Ein Familienvater aus Halle (Saale) arbeitet seit 02.01.2016 in Essen und hat dort eine Unterkunft. Vom 01.02. – 20.02. 2017 war er krank und anschließend ging er vom 21.02. – 03.03.2017 in den Urlaub. Nach dem Urlaub nahm er seine Tätigkeit in Essen wieder auf und hatte wieder die doppelte Haushaltsführung. Damit hat er Anspruch auf den Verpflegungsmehraufwand in der Zeit vom 02.01. – 02.04.2016 und vom 04.03. – 03.07.2017 für die Tage die er sich in Essen aufhielt bzw. die An- und Abreisetage.
Wie kann man Verpflegungsmehraufwand absetzen, wenn der Arbeitgeber eine steuerfreie Erstattung zahlt
Steuerfreie Erstattungen des Verpflegungsmehraufwandes durch den Arbeitgeber werden den möglichen Verpflegungsmehraufwand gegen gerechnet. Ein Arbeitnehmer hat im Jahr Auswärtstätigkeit von 120 Tagen über 8 Stunden, je 10 Tage An- und Abreisetag und 80 Tage 24 Stunden Abwesenheit.
120 Tage über 8 Stunden | x 12 € / Tag | 1440 € |
20 An-/Abreisetage | x 12 € / Tag | 240 € |
80 Tage 24 Stunden | X 24 € / Tag | 1920 € |
= | 3600 € | |
Steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber | – | 2760 € |
Verbleiben (steuerlich wirksam) | 840 € |
Das heißt in diesem Beispielfall ist der Arbeitnehmer außerdem verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das hängt mit der steuerfreien Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes durch den Arbeitgeber zusammen.
Wie und wo trage ich den Verpflegungsmehraufwand in den Formularen ein?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass wir grundsätzlich nur für Mitglieder beratend tätig werden dürfen. Der Gesetzgeber möchte das so. Deshalb nur eine Bemerkung dazu: Verpflegungsmehraufwand sind Werbungskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo, da Sie nur Mitglieder beraten dürfen hoffe ich, daß Sie auf meine Frage trotzdem mit ‘ja’ oder ‘nein’ antworten. Verstehe ich das richtig, daß eine Pflicht zur Einkommenssteuerabgabe damit begründet wird, daß ich von meinem Arbeitgeber “steuerfreie Verpfegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit” erhalte?
Für Ihre Antwort vorab besten Dank.
Danke für Ihre Anmerkung.
Ja, das Finanzamt prüft ob Sie die steuerfreien Erstattungen zu recht erhalten haben!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich würde mich über ein kurzes Ja oder Nein sehr freuen: Wenn ich als Mitarbeiter morgens mein Zuhause verlasse, zunächst für circa 2-3 Stunden an meiner ersten Tätigkeitsstätte bin und von da aus direkt weiter zu einem Auswärtstermin fahre, so dass ich insgesamt über 8 Stunden von meinem ersten Wohnsitz, nicht aber von meiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt bin, kann ich dann die Verpflegungspauschale von 12 Euro pro Tag geltend machen?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke für Ihre Anmerkung.
Die Verpflegungspauschale von 12 Euro bzw. 24 Euro bei über 8 bzw. 24 Std kann nur bei Abwesenheit von der Wohnung bzw. der ersten Arbeitsstelle beantragt werden. Also in Ihrem Fall sind Sie nur über 8 Std. von zu Hause abwesend und nicht von der ersten Arbeitsstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
gilt der Verpflegungsmehraufwand wie früher auch noch für Leiharbeiter, wo ja 6 Euro bis 8 Stunden abgerechnet wurden, sprich die Kraft ist da 8 Stunden tätig, plus Fahrweg hin und zurück ca, 9,5 Stunden außer Haus unterwegs.
Oder fallen die nach neuem Reisekostenrecht ab 2014 jetzt raus?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Den Verpflegungsmehraufwand gibt es nach dem neuen Reisekostenrecht ab 2014 auch noch.
Er wird gewährt für eine Einsatzstelle die nicht die „erste Tätigkeitsstätte“ ist, aber längstens für ein Viertel Jahr, wenn Sie an der selben Einsatsstelle tätig sind. Wenn die Tätigkeit auf der Einsatzstelle 4 Wochen durch den Einsatz auf einer anderen Einsatzstelle, oder durch Krankheit oder Urlaub unterbrochen wird, beginnt der viertel Jahreszeitraum neu.
12,00 Euro – für die Tage mit täglicher Heimfahrt über 8 Std..
Für Tage mit Übernachtung:
12,00 Euro jeweils für Anreise- und Abreisetage,
24,00 Euro für Tage mit 24 Std. Abwesenheit.
Bei Leiharbeitern ist die Voraussetzung, dass
– der Arbeitsvertrag nicht für die Einsatzstelle befristet ist (dann wäre es eine erste Einsatzstelle),
– der Zeitraum für die Einsatzstelle befristet ist und nicht länger als 48 Monate festgelegt ist.
Der Entsendungsauftrag muss also einen Zeitraum, von – bis, beinhalten. (z.B. 02.01.2018 – 30.06.2019 oder 02.01.2018 – 31.04.2018 usw.)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Wie wird die Nachtschicht von Pflegekräften im Krankenhaus steuerlich behandelt? Kann man auch hier Verpflegungmehraufwand geltend machen? Wird dann auch die Entfernungspauchale dann ein mal oder 2 mal angesetzt?
Danke für Ihre Anmerkung.
In der Steuererklärung werden Nachtschichten nicht gesondert behandelt. Maßgeblich sind die Eintragungen auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dort wird auch die abgezogen Lohnsteuer eingetragen. Steuervorteile der Nachtschicht werden in der Lohnsteuer wirksam.
Die Entfernungspauschale kann auch bei Nachtschichten nur einmal geltend gemacht werden. Verpflegungsmehraufwendungen gibt es bei Tätigkeiten an der „ersten Tätigkeitsstätte“ nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
“Ist der Arbeitnehmer an einem Tag mehrfach von der ersten Tätigkeitsstätte oder der Wohnung abwesend, werden die Zeiten zusammengerechnet.”
Zählen Pausen und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte da auch dazu? Würde ja auch zu der Formulierung passen.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Erst wenn mann mehr als 8 Stunden von der ersten Arbeitsstell bzw. der Wohnung entfernt ist, hat man Anspruch auf den Verpflegungsmehraufwand.
Wird die Abwesenheit unterbrochen dann beginnt die Rechnung der 8 Stunden von neuem. Es sei denn bei der Unterbrechung führt man keine Tätigkeiten aus, die nicht der Haupttätigkeit entsprechen. Beispiel: Ein Handwerker fährt früh in die Firma, um Aufträge und Material bzw. das Firmenfahrzeug zu übernehmen. Dann fährt er zu dem Kunden, zwischenzeitlich kommt er zur Firma zurück um neue Aufträge zu übernehmen. In der Firma führt er keine weiteren Tätigkeiten aus. Am Abend kommt er zur Firma zurück und stellt das Firmenfahrzeug ab. Von der Übernahme bis zur Übergabe des Firmenfahrzeuges sind mehr als 8 Stunden vergangen, dann hat er Anspruch auf den Verpflegungsmehraufwand aber nur zur Entfernungspauschale.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. Lohnsteuerhilfeverein
Hallo, ich hoffe Sie koennen mir weiterhelfen. Ein Ja oder Nein reicht auch in meinem Falle.
Ich wurde von meiner Firma für 5 Monate als Expatriate nach Japan entsandt und zahle hier in Japan meine Einkommenssteuer für den Zeitraum von November bis März. (Ich bin auch im Besitz eines A1 Zertifikates (Sozialversicherungsabkommen)).
Ich habe für diesen Zeitraum keine Anschrift in Deutschland.
Bin ich berechtigt mir die Verpflegungsmehraufwendung per Steuererklärung zu holen (Firma zahlt nichts) oder ist das nicht möglich, da ich eben für diesen Zeitraum keine Einkommensteuer in Deutschland zahle und hier nicht gemeldet bin? Meiner Meinung nach bin ich ja trotzdem dienstlich entsandt.
Vielen Dank im Voraus.
Danke für Ihre Anmerkung.
Es ist davon auszugehen, dass Sie nicht das gesamte Jahr (Kalenderjahr) in Japan waren. Deshalb müssen Sie in Deutschland eine Erklärung zur Einkommensteuer einreichen. In dieser Steuererklärung müssen Sie auch die Einkünfte in Japan (Welteinkommen) angeben. Die ausländischen Einkünfte kommen in die Anlage NAus. Die ausländischen Einkünfte sind, wenn diese in dem jeweiligem Land nachweisbar versteuert wurden, in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber der Progression. Die Einkünfte sind der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten – also alle Kosten die notwendig sind um die Einkünfte zu erzielen, auch die Verpflegungsmehraufwendungen für das 1. Vierteljahr des Aufenthaltes. Die Steuern die in Japan anfallen unterliegen dem japanischen Steuerrecht, dazu können wir keine Auskünfte geben.
Sie sollten sich an eine Beratungsstelle unseres Vereins wenden. Für Mitglieder erstellen wir die komplette Steuererklärung und beraten Sie zu allen Fragen der Einkommensteuer so lange Sie keine gewerblichen oder selbständigen Einkünfte haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.. Lohnsteuerhilfeverein
Hallo. Könnten Sie mir meine Frage mit ja oder nein beantworten?
Ich bin in meinem Wohnort Magdeburg täglich mehr als 8 Stunden unterwegs und reinige mit einem Dienstwagen die Weichen des Schienennetzes der Straßenbahn.
Vom Verlassen meiner Wohnung bis zum Wiederkommen vergehen im Schnitt 9,5 Stunden. Zählt bei meiner Arbeit auch die Abwesenheitspauschale?
Vielen Dank
Danke für Ihre Anmerkung.
Ja, wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt, an wieviel Tagen im Jahr Sie im Außendienst mehr als 8 Std. tätig waren!
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo,
ich arbeite bei der Stadt bei der Spielplatzkontrolle. Ich gehe morgens kurz zum Bauhof und dann bin ich den ganzen Tag unterwegs. Was kann ich bei der Steuererklärung anbgeben?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus
Danke für Ihre Anmerkung.
Sie sollten sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen lassen an wieviel Tagen im Jahr Sie über 8 Stunden unterwegs sind und dass Sie keinen festen Arbeitsplatz haben. Die Anzahl der Tage können Sie dann in die Steuererklärung eintragen.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.
Hallo Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer Team,
meine Frau arbeitet als Fachpflegekraft im Operationsdienst. Dort leistet sie Anwesenheitsdienste an ihrer ersten Tätigkeitsstätte über 24 Stunden. So wie ich das verstanden habe, hat sie ein Anrecht auf den Verpflegungsmehraufwand von 24,00 Euro pro Dienst.
Ist das korrekt?
Falls sie Rufbereitschaftsdienst hat, wird sie nach Ihrer Arbeitszeit öfters an ihre erste Tätigkeitsstätte gerufen. Hat sie auch ein Anrecht auf den Verpflegungsmehraufwand von 12,00 Euro, weil sie mehr als 8 Stunden von ihrem ersten Wohnsitz entfernt ist?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße
E.H.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wenn wir sie richtig verstanden haben, sind die Dienste ihrer Frau an bzw. in ihrer regelmäßigen – ersten Tätigkeitsstätte. Der Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand besteht nur, wenn eine Tätigkeit über 8 bzw. 24 Stunden außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung durchgeführt wird. Insofern besteht also kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.
Hallo zusammen,
wie würde sich der Fall verhalten, wenn bei einer längeren Auswärtstätigkeit von mehr als 3 Monaten der Arbeitgeber über den gesamten Zeitraum für die Auswärtstätigkeit den Verpflegungsmehraufwand erstattet hat, jedoch nach 3 Monaten nicht mehr steuerfrei?
Dürfte ich dann trotzdem nur die ersten 3 Monate angeben inkl. der Summe steuerfrei erstatteter Leistungen – um somit den Nachweis für die erlassene Leistung zu geben oder müsste ich auch Angaben zu den versteuerten Beträgen machen?
Bsp.: Vom 01.03.-31.07. dauerte die Auswärtstätigkeit. Von 01.03.- 31.05. wurden für Tage <8h 12 € vom Arbeitsgeber bereits steuerfrei erstattet. Ab dem 01.06 – 31.07. wurden alle erstatteten Verpflegungsmehraufwände versteuert. Muss daher der gesamte Zeitraum der Auswärtstätigkeit vom 01.03.-31.07. angegeben werden, jedoch unter Angabe der bereits erstatteten Leistungen vom 01.03.-31.07.?
Danke für eine kurze Anmerkung.
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ihre Frage ist so konkret – bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur allgemein darauf eingehen können. Wir dürfen als Lohnsteuerhilfeverein ausschließlich Mitglieder beraten. Der Gesetzgeber möchte das so.
Ihr Arbeitgeber hat die Auswärtstätigkeit richtig entsprechend der gesetzlichen Festlegung angegeben. Man muss die gesamte Zeit und die steuerfreie Erstattung angeben.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo, ich habe mal eine Frage zu meiner 2019 Einkommenssteuer.
Habe vom Arbeitgeber 6 Euro pro Tag bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit erhalten.
Bekomme ich von der Einkommensteuer den Ausgleich bis 12 € am Tag komplett erstattet, oder nur einen Teil?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ja, der Ausgleich wird mit der Steuererklärung/dem Steuerbescheid vorgenommen. Sie bekommen nicht die Differenz von 6 € erstattet, sondern Sie brauchen für die Summe keine Steuern zu zahlen. Voraussetzung aber ist, dass die Differenzsumme mit den anderen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale von 1.000 € übersteigt. Sie sind aber verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen!
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.
Hallo,
wie weise ich die Auswärtstätigkeit nach? Ich fahre täglich 10 Stunden als Physiotherapeut von Patient zu Patient und bin nie in der Praxis. Muss ich jeden einzelnen Termin mit Datum, Uhrzeit, Straße auflisten?
Danke für Ihre Anmerkung.
Als Arbeitnehmer kann man in der Anlage N die Gesamtzahl der Tage eintragen, an denen man über acht Stunden auswärts eingesetzt war. Das Finanzamt kann aber einen Nachweis abfordern. Deshalb sollte man sich diese Tage grundsätzlich durch den Arbeitgeber bestätigen lassen.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich habe eine Frage. Ich habe den Verpflegungsmehraufwand beim Finanzamt eingereicht. Jetzt will das Finanzamt einen Nachweis vom Arbeitgeber, aber der kann oder will ihn mir nicht ausstellen. Jetzt habe ich keinen Nachweis. Wird das Finanzamt jetzt die bereits gezahlte Rückerstattung kürzen und Geld zurück fordern?
Danke für Ihre Antwort
Danke für Ihre Anmerkung.
Wenn das Finanzamt einen Nachweis anfordert, dieser aber nicht eingereicht wird, dann kann das Finanzamt auf Grund neuer Tatsachen den Steuerbescheid ändern. Sollte das Finanzamt aus Kulanzgründen dies nicht vornehmen, dann sollten Sie in den nächsten Jahren die Bescheinigungen beibringen – oder keinen Verpflegungsmehraufwand beantragen.
Sie sollten noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm versichern, dass Sie keine steuerfreien Erstattungen von ihm fordern.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.