Steuererleichterung für Alleinerziehende: Die Berliner Koalition will Alleinerziehende steuerlich entlasten. „175 Euro macht das im Jahr für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind, die 3000 Euro monatlich brutto verdient“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Die Große Koalition wird sich fragen lassen müssen, ob dies der Frau in unserem Beispiel eine Hilfe ist.“

Steuererleichterung für Alleinerziehende

Steuererleichterung für Alleinerziehende – Bild: Franz Pfluegl – fotolia.com

Auswirkungen der Steuererleichterung für Alleinerziehende

Ganz konkret würde sich das Vorhaben der Großen Koalition in unserem Beispiel-Fall so auswirken: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind erzielt ein Brutto Jahresgehalt von 36.000,00 €. Das bedeutet einen Monatsverdienst von 3.000,00 € brutto. Danach würde die Frau eine Steuerersparnis von 175,00 € (jährlich) haben, wenn sie ein Kind allein erzieht. Also umgerechnet auf den Monat wäre das eine Erleichterung von 14,58 €. Bei zwei Kindern könnte die Frau 231,00 € Steuern sparen, also 19,25 € pro Monat.

„Unser Beispiel macht auch deutlich: Wer weniger verdient als 3000 Euro im Monat, erhält auch weniger Steuerförderung“, sagt Bernd Werner: „Geringverdiener können von dem Vorhaben der Großen Koalition praktisch nicht profitieren, dabei benötigen sie wahrscheinlich am ehesten eine Unterstützung.“

Bisher lag der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 1.308,00 €. Nun wird er um 600,00 € angehoben. Künftig können demzufolge 1.908,00 € für das erste Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 € Entlastung dazu.

Die Steuererleichterung für Alleinerziehende ist an Bedingungen geknüpft: Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten nur Mütter oder Väter die mit Ihren Kindern allein im Haushalt lebt. Es darf keine andere erwachsene Person in dem Haushalt leben: also kein Lebensgefährte, Onkel, Tante, Oma oder erwachsenes Geschwisterkind mit eigenem Einkommen.

Bernd Werner: „Wenn das Geld schon knapp ist, dann sollten Alleinerziehende alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Steuererleichterungen bieten. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Kinderbetreuungskosten, Versicherungsbeiträge, Fahrten zur Arbeit, alle Werbungskosten. Gerade in dieser Situation empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Etwa 20 Prozent aller „Familien“ bestehen mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kind bzw. Kindern. Die Zahl steigt ständig weiter an.

Die Steuererleichterung für Alleinerziehende belastet die öffentlichen Haushalte mit rund 80 Millionen Euro jährlich.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde auch vom Bundestag beschlossen. Lesen Sie dazu mehr in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

Steuerentlastung nun auch für Alleinerziehende

 

Steuererleichterung für Alleinerziehende: 14,58 € mehr im Monat ultima modifica: 2017-05-08T13:56:11+02:00 da Redaktion LSTHV