Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes – Elektromobilität ist teuer. Vergleicht man in den Katalogen der Automobilhersteller die Preise, zeigt sich, dass zwischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektroautos eine Differenz von weit über 10.000 Euro liegen kann. Anders ausgedrückt: Ein E-Auto in der “Brot-und-Butter”-Ausstattung kostet oft soviel wie ein Fahrzeug aus der gleichen Modellreihe mit leistungsstarkem Verbrennungsmotor und Vollausstattung. Immerhin: Die enorme Preisdifferenz wird seit diesem Jahr durch Steuervorteile etwas abgemildert. Insbesondere Fahrer von E-Dienstwagen oder Firmen-E-Bikes profitieren von den steuerlichen Änderungen in 2019.

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Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes – Bild: zinkeych – fotolia.com

Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes

„Der große Durchbruch bei der steuerlichen Förderung der Elektromobilität steht erst noch bevor. Immerhin hat sich jetzt die Förderung von elektrisch angetriebenen Dienstfahrzeugen deutlich verbessert“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, zum Thema welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes.

Das Bundesfinanzministerium schreibt zu welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes:

Am 11. Dezember 2018 wurden mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2338) unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität.

 

Dienstfahrzeuge und welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes

Die Steuervorteile setzen unter anderem an der 1-Prozent-Methode an. Wie funktioniert die 1-Prozent-Methode? Der Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug. Dieses Dienstfahrzeug darf er auch für private Fahrten nutzen. In der privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs sieht die Finanzbehörde einen sogenannten “geldwerten Vorteil” für den Arbeitnehmer. Die Folge: Der Arbeitnehmer muss die private Nutzung des Dienstfahrzeugs versteuern.

Nach der 1-Prozent-Methode heißt das: Ein Prozent vom Neupreis des Fahrzeugs wird jeden Monat als geldwerter Vorteil angesetzt. Präziser ausgedrückt: Ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (inklusive Mehrwertsteuer) des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Dieses auch “Listenpreisregelung” genannte Verfahren gilt auch dann, wenn es sich beim Dienstfahrzeug um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt.

Zurück zur Frage welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes: Die steuerliche Förderung besteht darin, dass der Listenpreis nicht in voller Höhe berechnet wird, sondern das Finanzamt setzt nur die Hälfte davon an. Ein Beispiel: Ein Elektro-Dienstauto kostet nach der unverbindlichern Herstellerpreisempfehlung 35.900,00 Euro. Weil es ein Elektroauto ist, brechnet das Finanzamt den halben Listenpreis, also 17.950,00 Euro. Ein Prozent davon sind 179,50 Euro. Dieser Betrag ist der geldwerte Vorteil, den der Arbeitnehmer versteuern muss. Darüber hinaus muss er auch Sozialbeiträge dafür entrichten. Nehmen wir an, der Fahrer des Elektroautos hat einen individuellen Steuersatz von 30 Prozent, dann berechnet ihm der Fiskus 53,85 Euro Lohnsteuer pro Monat.

Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes und wo liegen die Einschränkungen

„Allerdings ist der Steuervorteil auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt,“ sagt Bernd Werner. Gefördert werden nur Fahrzeuge, die der Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 anschafft oder least. Darüber hinaus gilt der Steuervorteil auch dann, wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraumes erstmalig dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlässt (Bundesfinanzministerium (BMF), Schreiben v. 19.12.2018 – IV C 5 – S 2334/14/10002-07).

Parallel zur “0,5-Prozent-Methode” lässt die Finanzbehörde die alte Förder-Regelung bestehen. Dabei kann man die Batteriekapazität steuerlich geltend machen. Das Finanzamt rechnet also nach der 1-Prozent-Methode und zieht von dem ermittelten Wert 250,00 Euro pro kWh Batteriekapazität (2018) ab. Diese Regelung gilt weiterhin für Elektro- oder extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge.

Ob man nun nach der alten Regel oder nach der 0,5-Prozent-Methode verfahren kann: Die Fahrten zur Ersten Tätigkeitsstätte muss man weiterhin mit der 0,03-Prozent-Regelung berechnen.

Alternativ kann man die Fahrtenbuch-Methode auch auf Elektrofahrzeuge anwenden. Die Finanzbehörde prüft Fahrtenbücher aber sehr genau auf Fehler. In der Regel führt das dazu, dass die Finanzbehörde das Fahrtenbuch ablehnt. Die Folge: Die ganze Mühe war umsonst, man muss den geldwerten Vorteil doch nach der pauschalen 0,5-Prozent-Methode bzw. nach der 1-Prozent-Methode versteuern.

Zum Thema welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes: Elektrofahrräder bis 25 km/h sind steuerfrei

Stellt der Chef einem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad als Dienstrad zur Verfügung, dann ist die private Nutzung seit diesem Jahr steuerfrei. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt. Den Steuervorteil erhält man nur dann, wenn das E-Dienstrad verkehrsrechtlich nicht zu den Kraftfahrzeugen zählt. Anders ausgedrückt: Die E-Bikes, die für Geschwindigkeiten über 25 km/h zugelassen sind, hat der Fiskus nicht von der Steuer befreit. Vielmehr muss man hierbei das Rad nach der 1-Prozent-Methode versteuern, oder nach der 0,5 Prozent-Methode wenn das Rad die Voraussetzungen erfüllt, die auch für Elektroautos gelten.

Übrigens, wer das Elektrofahrrad später privat übernehmen möchte, der sollte eine steuerliche Besonderheit beachten. Üblicherweise laufen die Leasing-Verträge für Elektrofahrräder drei Jahre. Am Ende geht das Finanzamt davon aus, dass das Rad noch einen Restwert von 40 Prozent hat. Wer das Rad für einen günstigeren Kurs übernimmt, der erzielt dabei einen geldwerten Vorteil. Diesen muss man versteuern.

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Und welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes noch

Der Fiskus hat Elektroautos grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung gilt also nicht nur für die Dienstwagen. Die Steuerbefreiung dauert zehn Jahre lang, so die Generalzolldirektion auf der Internetseite www.zoll.de.

Und welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes darüber hinaus? Der Staat hat einen sogenannten Umweltbonus für Elektroautos eingeführt. Staat und Automobil-Hersteller teilen sich diesen Bonus. Bis zu 2.000,00 Euro zahlt der Staat jedem Käufer eines Elektroautos. Die Automobilhersteller legen noch einmal soviel dazu. Den Umweltbonus gibt es auch für privat gekaufte Elektroautos. Luxus fördert der Staat jedoch nicht. Den Umweltbonus erhält man nur für Elektroautos, die nicht mehr 60.000,00 Euro kosten. Weitere Infos zum Umweltbonus für Elektrofahrzeuge bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Umweltschutz auf seinen Internetseiten www.bafa.de.

Wer ein Elektroauto oder ein E-Bike anschafft, der wird auch zu Hause die Stromversorgung aufrüsten und eine Ladestation installieren. Ende 2018 hatte zum Beispiel der ADAC Wallboxen getestet. Die Geräte kosteten zwischen 500,00 Euro und 2.500,00 Euro. Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes und was kann man von den Wallboxen erwarten? Dazu schreibt der ADAC:

“Das Testergebnis legt große Unterschiede offen. Zwar erhielten immerhin sechs Boxen die Note “sehr gut” oder “gut” und sind damit uneingeschränkt empfehlenswert. Drei Boxen haben jedoch so große Schwächen, dass sie – gerade noch “ausreichend” – als nicht empfehlenswert eingestuft werden müssen. Und drei Geräte sind für den Benutzer so gefährlich, dass sie mit “mangelhaft” durchfallen.”

Welche Rolle Handwerkerkosten beim Thema welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes spielen

Für den Fiskus zählt etwas anderes. Zwar bietet dieser für die Anschaffung einer Ladestationen keine Steuerförderung an. Doch in aller Regel muss man eine Wallbox von einem Handwerker installieren lassen. Die Handwerkerkosten wiederum kann man von der Steuer absetzen. Das gilt nur für den Arbeitslohn, nicht für eventuelle Materialkosten. So setzen Sie die Handwerkerkosten von der Einkommensteuer ab: Lohnkosten zusammenrechnen und in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Steuermindernd wirken sich 20 Prozent der Auslagen aus. Dre Höchstbetrag liegt bei 1.200 Euro.

Bernd Werner: „Wer alle Vorteile tatsächlich optimal nutzen möchte, der ist gut beraten, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.“

Auch interessant – weitere Beiträge in den Steuernews des Lohnsteuerhilfevereins:

Wie versteuert man einen Firmenwagen

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – So können Sie Steuern sparen

 

Welche Förderung gibt es für Elektroautos und E-Bikes ultima modifica: 2021-07-30T18:26:13+02:00 da Redaktion LSTHV