Steuererklärung als Azubi – Lohnt sich das? Grundsätzlich ja. Vor allem dann, wenn die Ausbildung beendet und der Vertrag für eine Anstellung unterschrieben wurde. „Für dieses Übergangsjahr sollte man in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „In der Regel wird es im kommenden Jahr eine kräftige Steuererstattung geben.“  Grundsätzlich sollten alle Auszubildenden prüfen, ob überhaupt Steuern von ihrem Ausbildungsgehalt einbehalten wurden. Falls ja: Unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärung als Azubi

Steuererklärung als Azubi – Bild: Elnur – fotolia.com

Steuererklärung als Azubi – Das lohnt sich, wenn Steuern einbehalten wurden

„Eine Steuererklärung als Azubi abgeben – lohnt sich das?“ – „Muss ich als Auszubildender überhaupt Steuern zahlen?“ Diese Fragen stellen sich viele Jugendliche, die in diesen Tagen eine Ausbildung beginnen.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert ganz grundsätzlich, wer steuerpflichtig ist. Unter Paragraph 1 heißt es:

„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“

Die Finanzverwaltung NRW schrieb (2017) dazu: „Grundsätzlich müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr meistens noch gar keine Steuern anfallen. Ein lediger Auszubildender darf derzeit monatlich rund 1.000 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete sind die Freibeträge noch höher.“

Ob Sie als Auszubildender Lohnsteuern zahlen müssen oder nicht, das klärt der Arbeitgeber. Er zieht auch automatisch die Steuer vom Lohn ab und überweist das Steuergeld an das Finanzamt. Die Faustregel ist: Wer in der Ausbildung nicht mehr als 1.000 Euro verdient, der muss auch keine Steuern zahlen.

Steuererklärung als Azubi – Was kann man von der Steuer absetzen

Grundsätzlich: Nur wer Steuern gezahlt hat, der kann auch mit einer Steuererstattung rechnen. Haben Sie als Auszubildender Steuern zahlen müssen, dann sollten Sie insbesondere die sogenannten “Werbungskosten” prüfen. Denn diese kann man von der Steuer absetzen. Allerdings gewährt das Finanzamt automatisch eine Pauschale von 1.000 Euro. Waren die eigenen Werbungskosten höher, dann muss man das in der Erklärung zur Einkommensteuer angeben und auch belegen. Was sind eigentlich Werbungskosten? Dazu gehören vor allem:

  • die Fahrt zur Arbeit – 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und pro Arbeitstag. Nur die einfache Fahrt ist absetzbar, und auch nur die kürzeste bzw. verkehrsgünstigste Entfernung;
  • Anders wird die Fahrt zur Berufsschule steuerlich abgesetzt: Hier kann man pro Schultag Hin- und Rückweg berechnen, und zwar mit 30 Cent für jeden zurückgelegten Kilometer wenn man mit dem eigenen Pkw gefahren ist. Ansonsten kommt die Entfernungspauschale zur Anwendung oder, bei Bus und Bahn die tatsächlichen Kosten.
  • Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder in einer Berufsorganisation, können Sie den Beitrag absetzen;
  • Arbeitsmittel, Lehrbücher, Arbeitssachen.

Was man als Azubi alles absetzen kann lesen Sie in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein in dem Bericht: Müssen Auszubildende Steuern zahlen .

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Die Steuererklärung lohnt sich vor allem für das Übergangsjahr von der Ausbildung in den Beruf

Sie haben die Ausbildung abgeschlossen. Endlich! Die Sommerzeit ist auch die Zeit der Berufseinsteiger. Der Übergang in die Festanstellung ist auch steuerlich interessant. Das gilt grundsätzlich immer, wenn sich in einem Jahr große Einkommensunterschiede ergeben, zum Beispiel bei einem Jobwechsel oder durch kurzfristige Arbeitslosigkeit. Der Grund ist: Bei der monatlichen Lohnsteuer wird dieser Wechsel nicht berücksichtigt. Tatsächlich ist für die Einkommensteuer des Jahres aber nicht das Monatseinkommen entscheidend, sondern das gesamte Einkommen eines Jahres. Erst mit der Einkommensteuererklärung kann man das korrigieren.

Daraus folgt: Die Steuererklärung als Azubi lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie zum Beispiel 2020 die Abschlussprüfung bestanden haben und in eine Festanstellung übernommen worden sind. 2021 sollten Sie dann unbedingt eine Einkommensteuererklärung für 2020 abgeben.

Woran sollte man beim Thema Steuererklärung als Azubi noch denken?

  • Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld gilt grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr beziehungsweise solange, bis Sie die Erstausbildung abgeschlossen haben. Mehr dazu lesen Sie hier: Kindergeld in der Ausbildung
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann man steuerlich geltend machen. Wenn Sie selbst keine Steuererklärung abgeben, können Ihre Eltern diese Kosten absetzen.
  • Zweitausbildung: Nach Abschluss Ihrer Ausbildung wollen Sie studieren oder eine andere zweite Ausbildung beginnen. Was dabei zu beachten ist lesen Sie hier: Was ist eine Zweitausbildung – Ausbildung steuerlich absetzen
  • Sie mussten die Ausbildung bezahlen: Das trifft zum Beispiel für Kosmetikerinnen zu, oder bestimmte Heilberufe oder auch für Piloten. Kann man diese Kosten absetzen? Das hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Erst- oder um eine Zweitausbildung handelt. Im Rahmen der Erstausbildung akzeptiert der Fiskus die Ausbildungsgebühren nur als “Sonderausgaben”, die Sie auch nur dann absetzen können, wenn Sie Steuern gezahlt haben. Anders bei einer Zweitausbildung: Hier kann man die Ausbildungsgebühren als “Werbungskosten” steuerlich geltend machen. Grundsätzlich können diese auch als “Verlustvortrag” angesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie hier: Erststudium steuerlich absetzbar – Verfassungsgericht muss entscheiden .

Sie wollen eine Steuererklärung als Azubi einreichen – Unser Rat

“Grundsätzlich gilt: Wer als Auszubildender Steuer zahlen musste, sollte auch eine Steuererklärung einreichen”, rät Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: “Hier helfen auch die Lohnsteuerhilfevereine weiter. Die Beratung ist auch für Azubis erschwinglich. Denn die Höhe des Mitgliedsbeitrages hängt von der Höhe des gesamten Jahreseinkommens ab.”

Mehr zum Thema Steuern in der Ausbildung in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Kindergeld in der Ausbildung – Finanzgericht gewährt Kindergeld bis zum Ende des Ausbildungsvertrages

Steuererklärung als Azubi – Lohnt sich das? ultima modifica: 2021-09-28T11:39:58+02:00 da Redaktion LSTHV