Was ist der Behinderten-Pauschbetrag – Die Pauschale können Steuerpflichtige mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Mit dem Pauschbetrag für behinderte Menschen, oft auch Behindertenfreibetrag genannt, werden die laufenden und typischen Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf abgegolten.

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Was ist der Behinderten-Pauschbetrag – Bild: Bumble Dee – fotolia.com

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag

Im Einkommensteuergesetz (Paragraph 33b EStG) ist diese Frage geklärt:

„Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können behinderte Menschen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag).“

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Der Abzug erfolgt bei der Einkommensteuerveranlagung vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Es werden folgende Pauschbeträge jährlich gewährt:

Grad der Behinderung/Pauschbetrag
von 25 und 30 % * 310 Euro
von 35 und 40 % * 430 Euro
von 45 und 50 % 570 Euro
von 55 und 60 % 720 Euro
von 65 und 70 % 890 Euro
von 75 und 80 % 1.060 Euro
von 85 und 90 % 1.230 Euro
von 95 und 100 % 1.420 Euro

*) Hier muss eine „ständige Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit“ vorliegen. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von zum Beispiel 30 oder 40 kann das Landratsamt (früher: Versorgungsamt) eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit feststellen.

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag für Behinderte, die infolge ihrer Behinderung hilflos sind (Kennzeichen H) und für Blinde? Für sie wird an Stelle der Pauschbeträge ein erhöhter Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 € gewährt.

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag für Kinder?

Steht der Pauschbetrag für Behinderte einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld hat, so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt. Für ein behindertes Kind, welches vor dem 25. Lebensjahr behindert war, wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn das Kind keine oder geringe Einkünfte hat.

Was ist, wenn die Ausgaben den Pauschbetrag übersteigen?

Hat ein Behinderter höhere außergewöhnliche Kosten (einschließlich Pflegekosten), besteht die Wahlmöglichkeit: Sie können die direkten Kosten ansetzen oder den  Pflege- bzw. Behindertenpauschbetrag.

Aufwendungen für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen werden ebenfalls steuerlich gefördert. Das heißt Kosten, die für die Pflege entstehen, wirken sich steuermindernd aus. Der Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung wird den Kosten gegen gerechnet. Also nur die Kosten für Pflegeleistungen, die selbst getragen werden, können auch steuerlich geltend gemacht werden.

Wem stehen Steuerermäßigungen noch zu?

Die Steuerermäßigung steht neben der steuerpflichtigen pflegebedürftigen Person auch anderen Personen (z.B. Angehörigen) zu, wenn sie für Pflege- oder Betreuungsleistungen aufkommen, die in ihrem Haushalt oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Person durchgeführt werden. Bei einer Heimunterbringung sind auch die Kosten für die Pflegeaufwendungen begünstigt. Dazu gehört auch ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das im Rahmen des “betreuten Wohnens” eine rund um die Uhr Hilfeleistung sicherstellt.

Der Höchstbetrag für Pflegeleistungen und vergleichbare Leistungen liegt bei 6.000 Euro. Von den Ausgaben wirken sich 20 Prozent – also höchstens 1.200 Euro – steuermindernd aus.

Kann auch ein Pflegender einen Pauschbetrag geltend machen?

Ein Steuerpflichtiger, der unentgeltlich eine ständig hilflose Person (Behindertenausweis mit Kennzeichen H- Hilflos oder B- Blind) pflegt kann steuerlich einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € im Kalenderjahrjahr in der Steuererklärung beantragen. Pflegen mehrere Personen die behinderte Person z. B. zwei Schwestern die hilflose Mutter so wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Ist der Pflegende der Ehegatte des Behinderten so kann der Pauschbetrag auch in der gemeinsamen Steuererklärung des Ehepaars beantragt werden.

“Was ist der Behinderten-Pauschbetrag: Das ist eine komplexe Fragestellung”, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: “Für Betroffene und Angehörige zahlt es sich in aller Regel aus, einen Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen.”

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag – weitere Informationen zum Thema in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

Außergewöhnliche Belastung Behinderung – Höhere Fahrtkosten oder auch der Umbau eines Fahrzeugs können abgesetzt werden
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Was ist der Behinderten-Pauschbetrag ultima modifica: 2019-10-04T10:14:45+02:00 da Redaktion LSTHV